Regenbogenforelle-Schonzeit in Baden-Württemberg
Die Schonzeit für Regenbogenforelle in Baden-Württemberg läuft vom 1. Oktober bis 28. Februar. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt kein gesetzliches Maß. In dieser Zeit darf dem Regenbogenforelle nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Oktober bis 28. Februar
- Mindestmaß
- kein gesetzliches Maß
- Rechtsgrundlage
- Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO)
- Stand
- Fassung 2022
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Regenbogenforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Regenbogenforelle-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Regenbogenforelle in Baden-Württemberg Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Baden-Württemberg dauert vom 1. Oktober bis 28. Februar. Maßgeblich ist die Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO).
Wie groß muss ein Regenbogenforelle in Baden-Württemberg sein?
Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Baden-Württemberg nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.