Schonzeit & Mindestmaß
Quappe-Schonzeit in Sachsen
Der Quappe ist in Sachsen ganzjährig geschützt und darf nicht entnommen werden.
Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2024
- Schonzeit
- ganzjährig geschützt
- Mindestmaß
- kein gesetzliches Maß
- Rechtsgrundlage
- beute-fieber.de - Schonzeiten Sachsen (nach SächsFischVO)
- Stand
- 2024
Wichtig für Sachsen: In Elbe, Vereinigter Mulde und Weißer Elster gilt statt des Ganzjahresschutzes eine Schonzeit 01.01.-31.03. mit 30 cm Mindestmaß.
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Quappe während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Quappe-Guide.
Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen
Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.
Häufige Fragen
Wann hat der Quappe in Sachsen Schonzeit?
In Sachsen besteht für den Quappe in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (beute-fieber.de - Schonzeiten Sachsen (nach SächsFischVO)). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Quappe in Sachsen sein?
Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Sachsen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.