Die Quappe ist in Deutschland stark gefährdet, und das schlägt sich in den Schonbestimmungen nieder. In sechs Ländern ist sie ganzjährig geschützt und darf nicht entnommen werden: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und Sachsen (dort mit Ausnahme von Elbe, Vereinigter Mulde und Weißer Elster, wo eine Schonzeit vom 1.1. bis 31.3. mit 30 cm gilt). Weil die Quappe im Winter laicht, liegen ihre Schonzeiten - anders als bei anderen Arten - im Winter: Baden-Württemberg 1.11.-28.2. (30 cm), Mecklenburg-Vorpommern 1.1.-15.2. (30 cm, Binnengewässer) und Schleswig-Holstein 1.1.-28.2. (35 cm, Binnengewässer). Die übrigen Länder regeln nur ein Mindestmaß ohne Schonzeit: Bayern 40 cm (seit 2023), Bremen, Niedersachsen 35 cm, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hamburg 30 cm - Hamburg zusätzlich mit Höchstmaß 50 cm und höchstens drei Stück pro Tag. Verbindlich ist immer die aktuelle Verordnung Ihres Bundeslandes und die Regel des Bewirtschafters.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß | Quelle / Stand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 01.11. - 28.02. | 30 cm | Kreisfischereiverband Tübingen - Schonmaße BW (Auszug LFischVO) Stand: Stand 10/2024 Winterschonzeit schützt den Winterlaicher. Bewirtschafter können strenger sein. |
| Bayern | keine Schonzeit | 40 cm | Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage Stand: AVBayFiG, Fassung ab 2023 Keine Schonzeit; Mindestmaß zum 01.01.2023 von 30 auf 40 cm erhöht. |
| Berlin | keine Schonzeit | 30 cm | beute-fieber.de - Schonzeiten Berlin (nach LFischO Bln, Anlage 1) Stand: 2024 Keine Schonzeit; Mindestmaß 30 cm. Im Zweifel LFischO Berlin prüfen. |
| Brandenburg | keine Schonzeit | 30 cm | beute-fieber.de - Schonzeiten Brandenburg (nach BbgFischG/-VO) Stand: 2024 Keine Schonzeit; Mindestmaß 30 cm. |
| Bremen | keine Schonzeit | 35 cm | beute-fieber.de - Schonzeiten Bremen Stand: 2024 Keine Schonzeit; Mindestmaß 35 cm. |
| Hamburg | keine Schonzeit | 30 cm | beute-fieber.de - Schonzeiten Hamburg Stand: 2024 Zusätzlich Höchstmaß 50 cm und höchstens 3 Stück pro Tag. |
| Hessen | ganzjährig geschützt | kein gesetzliches Maß | beute-fieber.de / fischlexikon.eu - Hessen (nach HFO) Stand: 2024 Ganzjährig geschont - keine Entnahme, gefangene Fische sofort zurücksetzen. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 01.01. - 15.02. | 30 cm | beute-fieber.de - Schonzeiten Mecklenburg-Vorpommern Stand: 2024 Gilt für Binnengewässer; an der Küste keine Schonzeit. |
| Niedersachsen | keine Schonzeit | 35 cm | beute-fieber.de - Schonzeiten Niedersachsen (nach Binnenfischereiordnung) Stand: 2024 Keine Schonzeit; Mindestmaß 35 cm. |
| Nordrhein-Westfalen | ganzjährig geschützt | kein gesetzliches Maß | Landesfischereiverband Westfalen und Lippe - FAQ (LFischVO NRW) Stand: 2024 Grundsätzlich ganzjährig geschützt. Das Pilotprojekt mit begrenzter Entnahme (2020-2024) ist ausgelaufen; aktuelle LFischVO NRW prüfen. |
| Rheinland-Pfalz | ganzjährig geschützt | kein gesetzliches Maß | beute-fieber.de - Schonzeiten Rheinland-Pfalz (nach LFischVO RLP) Stand: 2024 Ganzjährig geschont - keine Entnahme. |
| Saarland | ganzjährig geschützt | kein gesetzliches Maß | beute-fieber.de - Schonzeiten Saarland Stand: 2024 Ganzjährig geschont - keine Entnahme. |
| Sachsen | ganzjährig geschützt | kein gesetzliches Maß | beute-fieber.de - Schonzeiten Sachsen (nach SächsFischVO) Stand: 2024 In Elbe, Vereinigter Mulde und Weißer Elster gilt statt des Ganzjahresschutzes eine Schonzeit 01.01.-31.03. mit 30 cm Mindestmaß. |
| Sachsen-Anhalt | keine Schonzeit | 30 cm | beute-fieber.de / fischlexikon.eu - Sachsen-Anhalt Stand: 2024 Keine Schonzeit; Mindestmaß 30 cm. |
| Schleswig-Holstein | 01.01. - 28.02. | 35 cm | beute-fieber.de - Schonzeiten Schleswig-Holstein Stand: 2024 Gilt für Binnengewässer; an der Küste keine Schonzeit/kein Mindestmaß. |
| Thüringen | ganzjährig geschützt | kein gesetzliches Maß | fischlexikon.eu - Thüringen (nach ThürFischVO § 1, ganzjährige Schonzeit) Stand: 2024 Ganzjährig geschont (ThürFischVO § 1) - keine Entnahme. |
Diese Angaben geben den Stand der jeweiligen Landes-Fischereiverordnung wieder und dienen der Orientierung. Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Verordnung des Bundeslandes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Schonzeiten und Mindestmaße festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.
Der Schutz eines gefährdeten Fisches
Bei der Quappe geht es in der Schonzeiten-Tabelle um mehr als um Angelregeln - es geht um den Schutz einer stark gefährdeten Art. Die Aalrutte, der einzige heimische Süßwasserdorsch, ist vielerorts selten geworden, und das spiegelt sich in besonders strengen Bestimmungen. In gleich sechs Bundesländern darf sie überhaupt nicht entnommen werden, in weiteren gilt eine Schonzeit rund um ihre winterliche Laichzeit. Wer auf Quappe angelt, muss deshalb zuerst klären, ob das im eigenen Bundesland erlaubt ist.
Sechs Länder mit Ganzjahresschutz
In diesen Ländern ist die Quappe ganzjährig geschont - ein gefangener Fisch wird sofort schonend zurückgesetzt:
- Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen: vollständiger Ganzjahresschutz, keine Entnahme.
- Sachsen: ganzjährig geschützt in allen Gewässern - mit Ausnahme von Elbe, Vereinigter Mulde und Weißer Elster, wo eine Schonzeit vom 1. Januar bis 31. März und ein Mindestmaß von 30 cm gelten.
- Nordrhein-Westfalen: grundsätzlich ganzjährig geschützt. Ein Pilotprojekt erlaubte zwischen 2020 und 2024 in ausgewählten Gewässern eine begrenzte, meldepflichtige Entnahme; dieser Zeitraum ist ausgelaufen. Ohne bestätigte Verlängerung gilt wieder der volle Schutz - im Zweifel die aktuelle Landesverordnung prüfen.
Winterschonzeit statt Frühjahrsschonzeit
Weil die Quappe im Winter laicht, liegen ihre Schonzeiten - anders als bei allen anderen Raubfischen - in der kalten Jahreszeit:
- Baden-Württemberg: 1. November bis 28. Februar, Mindestmaß 30 cm.
- Mecklenburg-Vorpommern: 1. Januar bis 15. Februar, 30 cm (Binnengewässer; an der Küste keine Schonzeit).
- Schleswig-Holstein: 1. Januar bis 28. Februar, 35 cm (Binnengewässer; an der Küste keine Schonzeit).
Nur Mindestmaß, keine Schonzeit
Die übrigen Länder verzichten auf eine Schonzeit und regeln allein das Mindestmaß:
- Bayern: 40 cm - zum 1. Januar 2023 von 30 auf 40 cm angehoben.
- Bremen und Niedersachsen: 35 cm.
- Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hamburg: 30 cm. Hamburg begrenzt zusätzlich mit einem Höchstmaß von 50 cm und höchstens drei Fischen pro Tag.
Auch ohne gesetzliche Schonzeit gilt: Die Quappe ist gefährdet, und Bewirtschafter können über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.
Küste, Bewirtschafter und Datenlage
Zwei Hinweise sind wichtig. Erstens gelten an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein andere Regeln als im Binnenland - die oben genannten Werte beziehen sich auf die Binnengewässer. Zweitens sind einige Werte aus Landes-Übersichten und Anglerportalen zusammengetragen und nicht in jedem Fall direkt aus dem Verordnungstext auslesbar; die Bandbreite reicht hier von amtlichen Anlagen (Bayern, Thüringen) bis zu Sekundärquellen. Verbindlich ist immer die aktuelle Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes sowie die Bestimmung des Bewirtschafters. Wie man die Quappe fängt, wo sie steht und warum sie als Winterräuber so besonders ist, steht im großen Quappen-Guide.
Häufige Fragen zur Schonzeit des Quappe
Wo ist die Quappe ganzjährig geschützt?
In sechs Bundesländern: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Thüringen und - mit einer Einschränkung - Sachsen. Dort darf die Quappe grundsätzlich nicht entnommen werden; ein gefangener Fisch wird sofort schonend zurückgesetzt. In Sachsen gilt der Ganzjahresschutz überall außer in Elbe, Vereinigter Mulde und Weißer Elster, wo stattdessen eine Schonzeit vom 1. Januar bis 31. März und ein Mindestmaß von 30 cm greifen. In Nordrhein-Westfalen ist zu beachten, dass ein Pilotprojekt mit begrenzter Entnahme (2020-2024) ausgelaufen ist - ohne bestätigte Verlängerung gilt wieder der volle Schutz.
Warum liegt die Schonzeit der Quappe im Winter?
Weil die Quappe ein Winterlaicher ist - sie laicht von November bis März bei sehr kaltem Wasser, teils unter Eis. Eine Schonzeit soll die Fische während der Fortpflanzung schützen, deshalb fällt sie bei der Quappe genau in den Winter. Das ist der umgekehrte Fall zu den meisten heimischen Fischen, deren Schonzeit im Frühjahr liegt. Länder mit einer solchen Winterschonzeit sind Baden-Württemberg (1.11.-28.2.), Mecklenburg-Vorpommern (1.1.-15.2.) und Schleswig-Holstein (1.1.-28.2.).
Wie groß muss eine Quappe sein, damit man sie entnehmen darf?
Wo sie überhaupt entnommen werden darf, liegt das Mindestmaß meist bei 30 cm (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie in Sachsens Ausnahme-Flüssen). Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verlangen 35 cm, Bayern seit 2023 sogar 40 cm. Hamburg arbeitet zusätzlich mit einem Höchstmaß von 50 cm und einer Begrenzung auf drei Fische pro Tag. In den sechs Ländern mit Ganzjahresschutz spielt das Mindestmaß keine Rolle, weil dort keine Entnahme erlaubt ist.
Darf ich eine gefangene Quappe mitnehmen?
Das hängt vom Bundesland ab. In Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Thüringen und weiten Teilen Sachsens ist die Quappe ganzjährig geschützt - dann muss sie zurück. In den übrigen Ländern darf sie außerhalb der Schonzeit und über dem Mindestmaß entnommen werden. Da die Quappe bundesweit stark gefährdet ist, lohnt sich Zurückhaltung: Prüfen Sie vor der Entnahme immer die aktuelle Landes-Fischereiverordnung und die Regeln des Bewirtschafters, der strengere Vorgaben machen kann.
Warum ist die Quappe so streng geschützt?
Weil sie in Deutschland stark gefährdet ist. Als Kaltwasserfisch leidet die Quappe unter dem Verbau der Flüsse, der Gewässererwärmung und historisch unter der gezielten Entnahme durch Salmonidenbewirtschafter. In vielen Regionen sind die Bestände eingebrochen, mancherorts stützen Wiedereinbürgerungsprojekte die Art. Der strenge Schutz - bis hin zum ganzjährigen Fangverbot in sechs Ländern - soll die letzten Bestände sichern.