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Schonzeit & Mindestmaß

Quappe-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen

Der Quappe ist in Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschützt und darf nicht entnommen werden.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2024
Schonzeit
ganzjährig geschützt
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
2024
Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Grundsätzlich ganzjährig geschützt. Das Pilotprojekt mit begrenzter Entnahme (2020-2024) ist ausgelaufen; aktuelle LFischVO NRW prüfen.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Quappe während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Quappe-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Quappe in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?

In Nordrhein-Westfalen besteht für den Quappe in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiverband Westfalen und Lippe - FAQ (LFischVO NRW)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Quappe in Nordrhein-Westfalen sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Nordrhein-Westfalen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.