Quappe-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
Der Quappe ist in Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschützt und darf nicht entnommen werden.
- Schonzeit
- ganzjährig geschützt
- Mindestmaß
- kein gesetzliches Maß
- Rechtsgrundlage
- Landesfischereiverband Westfalen und Lippe - FAQ (LFischVO NRW)
- Stand
- 2024
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Quappe während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Quappe-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Quappe in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?
In Nordrhein-Westfalen besteht für den Quappe in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiverband Westfalen und Lippe - FAQ (LFischVO NRW)). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Quappe in Nordrhein-Westfalen sein?
Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Nordrhein-Westfalen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.