Quappe-Schonzeit in Bayern
In Bayern gibt es für den Quappe in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 40 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- 40 cm
- Rechtsgrundlage
- Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage
- Stand
- AVBayFiG, Fassung ab 2023
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Quappe während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Quappe-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Quappe in Bayern Schonzeit?
In Bayern besteht für den Quappe in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Quappe in Bayern sein?
Das Mindestmaß beträgt in Bayern 40 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.