Kuhgraben
Der Kuhgraben in Bremen ist ein klassisches Aal-Grabenrevier - ein geradliniger, kanalartiger Graben quer zur Wümme, oberhalb der Siele nicht tidebeeinflusst. Was den Graben ausmacht und welche Aalregel der SFV Bremen setzt.
- Typ
- Graben
- Lage
- Bremen, Horn-Lehe / Wümme-Niederung
- Bundesland
- Bremen
- Raubfischarten
- 1
Der Kuhgraben in Bremen (Horn-Lehe / Wümme-Niederung) ist ein geradliniger, kanalartiger Graben von rund 3,2 km, der quer zur Wümme verläuft und über das Kuhsiel in sie mündet - ein klassisches Aal-Grabenrevier mit Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Schleie und Quappe. Als Binnengewässer oberhalb der Siele ist er nicht tidebeeinflusst, sodass das Aalfangverbot der tidebeeinflussten Unterweser hier nicht gilt. Bewirtschafter ist der Sportfischer-Verein Bremen; es gilt die SFV-Aalregel mit einem Entnahmefenster von 45 bis 75 cm, einer Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März und maximal 3 Aalen pro Tag. Zu beachten: Teils herrscht reger Bootsverkehr, und die Auflagen des Erlaubnisscheins sind einzuhalten.
Ein klassisches Aal-Grabenrevier
Der Kuhgraben zieht sich geradlinig und kanalartig rund 3,2 Kilometer durch die Wümme-Niederung bei Bremen-Horn-Lehe und mündet über das Kuhsiel in die Wümme. Solche ruhigen, strukturarmen Gräben sind klassische Aal-Reviere - der Aal liebt das stehende bis langsam ziehende Wasser mit weichem Grund. Als Binnengewässer oberhalb der Siele ist der Kuhgraben nicht tidebeeinflusst, weshalb das Aalfangverbot der Unterweser hier nicht greift.
Welche Raubfische der Graben führt
- Der Aal ist der Charakterfisch - klassisches Grabenrevier (Entnahmefenster 45-75 cm).
- Dazu kommen Hecht und Barsch an den Krautkanten.
- Neben Karpfen und Schleie steht mit der Quappe ein seltener Dorschartiger im Bestand.
Angeln am Kuhgraben
Bewirtschafter ist der Sportfischer-Verein Bremen. Den Aal befischt man im nächtlichen Ansitz mit Tauwurm am Grund. Es gilt die SFV-Aalregel (Entnahmefenster 45-75 cm, Schonzeit 1.10.-31.03., max. 3/Tag). Zu beachten sind der teils rege Bootsverkehr und die Auflagen des Erlaubnisscheins.
Die Regeln vor dem Angeln prüfen
Am Kuhgraben sind das SFV-Aal-Entnahmefenster und der Umstand, dass das Unterweser-Fangverbot hier nicht gilt, zentral. Die gewässerspezifischen Angaben stehen in der Tabelle unten; den Landesrahmen geben die Schonzeiten in Bremen. Verbindlich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein.
Schonzeiten, Mindestmaße & Fanglimits am Kuhgraben
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Fanglimit |
|---|---|---|---|
| Aal Schonzeit Bremen → | 01.10.-31.03. (SFV Bremen) | 45-75 cm (Entnahmefenster, SFV) | max. 3 Aale/Tag (SFV Bremen) |
Besonderheiten am Kuhgraben
- Aal: Geradliniger, kanalartiger Graben (ca. 3,2 km) quer zur Wümme, mündet über das Kuhsiel in die Wümme - klassisches Aal-Grabenrevier mit Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Schleie und Quappe. Binnengewässer oberhalb der Siele (nicht tidebeeinflusst) - SFV-Aalregel (45-75 cm, Schonzeit 01.10.-31.03., max. 3/Tag). Teils reger Bootsverkehr; Auflagen des Erlaubnisscheins beachten.
Die Regeln am Kuhgraben setzt Sportfischer-Verein Bremen e.V. (SFV Bremen). Angelkarte und Gewässerordnung des Bewirtschafters gehen im Zweifel dem Landesrecht vor - prüfen Sie vor dem Angeln die aktuell gültigen Bestimmungen Ihres Reviers.
Häufige Fragen zum Kuhgraben
Gilt am Kuhgraben das Aalfangverbot der Unterweser?
Nein. Der Kuhgraben liegt als Binnengewässer oberhalb der Siele und ist nicht tidebeeinflusst - das Aalfangverbot der tidebeeinflussten Unterweser betrifft ihn deshalb nicht. Stattdessen gilt die Aalregel des Sportfischer-Vereins Bremen: ein Entnahmefenster von 45 bis 75 cm, eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März und maximal 3 Aale pro Tag. Der Graben ist ein klassisches Aal-Revier mit gutem Bestand.
Welche Fische leben im Kuhgraben?
Der Kuhgraben führt Aal, Barsch, Hecht, Karpfen, Schleie und die Quappe - ein breites Spektrum für einen kanalartigen Graben. Besonders die Quappe ist bemerkenswert, denn der einzige Dorschartige im Süßwasser ist selten geworden. Hauptzielfisch ist der Aal, den man im nächtlichen Ansitz am Grund befischt. Bewirtschafter ist der Sportfischer-Verein Bremen; es gilt die SFV-Aalregel (45-75 cm, max. 3/Tag).
Was muss man am Kuhgraben beim Angeln beachten?
Zum einen die SFV-Aalregel (Entnahmefenster 45-75 cm, Schonzeit 1.10.-31.03., max. 3 Aale/Tag). Zum anderen herrscht am geradlinigen, kanalartigen Graben teils reger Bootsverkehr, auf den man Rücksicht nehmen muss. Die Auflagen des Erlaubnisscheins sind einzuhalten. Der Graben mündet über das Kuhsiel in die Wümme - die Siele trennen ihn vom Tideeinfluss und machen ihn zum ruhigen Binnen-Aalrevier.