Hecht-Schonzeit in Sachsen
Die Schonzeit für Hecht in Sachsen läuft vom 1. Februar bis 30. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 50 cm. In dieser Zeit darf dem Hecht nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Februar bis 30. April
- Mindestmaß
- 50 cm
- Stand
- Fassung 22.04.2022
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Hecht während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Hecht-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Hecht in Sachsen Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Sachsen dauert vom 1. Februar bis 30. April. Maßgeblich ist die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Anlage zu § 2 Abs. 1.
Wie groß muss ein Hecht in Sachsen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Sachsen 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.