Hecht-Schonzeit in Bremen
Die Schonzeit für Hecht in Bremen läuft vom 1. Februar bis 15. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 60 cm. In dieser Zeit darf dem Hecht nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Februar bis 15. Mai
- Mindestmaß
- 60 cm
- Rechtsgrundlage
- Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3/§ 4
- Stand
- Fassung 2011
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Hecht während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Hecht-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Hecht in Bremen Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Bremen dauert vom 1. Februar bis 15. Mai. Maßgeblich ist die Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3/§ 4.
Wie groß muss ein Hecht in Bremen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Bremen 60 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.