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Schonzeit & Mindestmaß

Hecht-Schonzeit in Bremen

Die Schonzeit für Hecht in Bremen läuft vom 1. Februar bis 15. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 60 cm. In dieser Zeit darf dem Hecht nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2011
Schonzeit
1. Februar bis 15. Mai
Mindestmaß
60 cm
Stand
Fassung 2011
Wichtig für Bremen: In der Schonzeit sind Spinnfischen und Köderfischangeln verboten.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Hecht während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Hecht-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Hecht in Bremen Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Bremen dauert vom 1. Februar bis 15. Mai. Maßgeblich ist die Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3/§ 4.

Wie groß muss ein Hecht in Bremen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Bremen 60 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.