Hecht-Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Die Schonzeit für Hecht in Rheinland-Pfalz läuft vom 1. Februar bis 15. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 50 cm. In dieser Zeit darf dem Hecht nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Februar bis 15. April
- Mindestmaß
- 50 cm
- Rechtsgrundlage
- Landesfischereiordnung RLP, § 20 (Schonzeit) / § 17 (Mindestmaß)
- Stand
- zuletzt geänd. 2021
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Hecht während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Hecht-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Hecht in Rheinland-Pfalz Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Rheinland-Pfalz dauert vom 1. Februar bis 15. April. Maßgeblich ist die Landesfischereiordnung RLP, § 20 (Schonzeit) / § 17 (Mindestmaß).
Wie groß muss ein Hecht in Rheinland-Pfalz sein?
Das Mindestmaß beträgt in Rheinland-Pfalz 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.