Bachforelle-Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern
Die Schonzeit für Bachforelle in Mecklenburg-Vorpommern läuft vom 1. Oktober bis 31. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 30 cm. In dieser Zeit darf dem Bachforelle nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Oktober bis 31. März
- Mindestmaß
- 30 cm
- Rechtsgrundlage
- LALLF M-V - Mindestmaße und Schonzeiten (BiFVO)
- Stand
- LALLF
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Bachforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Bachforelle-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Bachforelle in Mecklenburg-Vorpommern Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Mecklenburg-Vorpommern dauert vom 1. Oktober bis 31. März. Maßgeblich ist die LALLF M-V - Mindestmaße und Schonzeiten (BiFVO).
Wie groß muss ein Bachforelle in Mecklenburg-Vorpommern sein?
Das Mindestmaß beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 30 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.