Bachforelle-Schonzeit in Baden-Württemberg
Die Schonzeit für Bachforelle in Baden-Württemberg läuft vom 1. Oktober bis 28. Februar. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Bachforelle nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Oktober bis 28. Februar
- Mindestmaß
- 25 cm
- Rechtsgrundlage
- Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO)
- Stand
- Fassung 2022
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Bachforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Bachforelle-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Bachforelle in Baden-Württemberg Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Baden-Württemberg dauert vom 1. Oktober bis 28. Februar. Maßgeblich ist die Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO).
Wie groß muss ein Bachforelle in Baden-Württemberg sein?
Das Mindestmaß beträgt in Baden-Württemberg 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.