Bachforelle-Schonzeit in Hessen
Die Schonzeit für Bachforelle in Hessen läuft vom 1. Oktober bis 31. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Bachforelle nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Oktober bis 31. März
- Mindestmaß
- 25 cm
- Rechtsgrundlage
- Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14.04.2023
- Stand
- 2023
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Bachforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Bachforelle-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Bachforelle in Hessen Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Hessen dauert vom 1. Oktober bis 31. März. Maßgeblich ist die Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14.04.2023.
Wie groß muss ein Bachforelle in Hessen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Hessen 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.