raubfischmagazin
Schonzeit & Mindestmaß

Bachforelle: Schonzeit und Mindestmaß

Alle 16 Bundesländer im Überblick - jeder Wert aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes, mit Quelle und Stand.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze

Die Bachforelle ist ein heimischer Salmonide und in praktisch allen Bundesländern geschützt. Weil sie im Herbst und Winter laicht, liegt ihre Schonzeit im Winterhalbjahr - meist grob von Oktober bis Februar/März, mit Ländervarianten. Das Mindestmaß liegt überwiegend bei 25 cm (Bayern 26 cm, Sachsen 28 cm, Berlin/Brandenburg/Bremen/MV/Schleswig-Holstein/Thüringen 30 cm; Baden-Württemberg 25 cm, oberhalb 800 m ü. NN 20 cm). Hessen arbeitet mit einem Entnahmefenster von 25 bis 60 cm - größere Fische sind geschützt. Für Hamburg lag zum Stand keine belastbare gesetzliche Angabe vor. Wichtig: Fast alle Vereine und Bewirtschafter setzen strengere Regeln - verbindlich ist die Erlaubnisschein-Regelung des Gewässers.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Quelle / Stand
Baden-Württemberg 01.10. - 28.02. 25 cm Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO) Stand: Fassung 2022 Regelmaß 25 cm; oberhalb 800 m ü. NN 20 cm; am Hochrhein abweichend (30-35 cm) - LFischVO prüfen.
Bayern 01.10. - 15.03. 26 cm Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage Stand: AVBayFiG, seit 2023 Mindestmaß seit 2023 26 cm.
Berlin 01.10. - 30.04. 30 cm Fischereiamt Berlin - Mindestmaße und Schonzeiten Stand: 2026 Gesetzlich 30 cm; einzelne Vereinsgewässer setzen 35 cm.
Brandenburg 16.10. - 15.04. 30 cm Brandenburgische Fischereiordnung (BbgFischO) Stand: bravors Bewirtschafter können strenger sein.
Bremen 15.10. - 15.03. 30 cm angelmagazin.de - Schonzeiten Bremen (nach Bremischer BiFVO) Stand: 2026 Gesetzlich 30 cm; der Sportfischer-Verein Bremen fährt strenger (50 cm).
Hessen 01.10. - 31.03. 25 cm Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14.04.2023 Stand: 2023 Entnahmefenster 25-60 cm: Fische über 60 cm sind geschützt.
Mecklenburg-Vorpommern 01.10. - 31.03. 30 cm LALLF M-V - Mindestmaße und Schonzeiten (BiFVO) Stand: LALLF Bewirtschafter können strenger sein.
Niedersachsen 15.10. - 15.02. 25 cm Niedersachsen - Binnenfischereiordnung (LAVES) Stand: LAVES Bewirtschafter können strenger sein.
Nordrhein-Westfalen 20.10. - 15.03. 25 cm Landesfischereiverordnung NRW (recht.nrw.de) Stand: LFischVO NRW Bewirtschafter können strenger sein.
Rheinland-Pfalz 15.10. - 15.03. 25 cm schonzeiten.de - Rheinland-Pfalz (nach LFischVO RLP) Stand: 2026 Gilt in Gewässern ohne allgemeine Winterschonzeit; gewässerspezifisch prüfen.
Saarland 01.10. - 31.03. 25 cm schonzeiten.de - Saarland (nach LFO Saarland) Stand: 2026 Bewirtschafter können strenger sein.
Sachsen 01.10. - 30.04. 28 cm Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22.04.2022 Stand: 2022 Bewirtschafter können strenger sein.
Sachsen-Anhalt 15.09. - 31.03. 25 cm beyondfishing.de - Sachsen-Anhalt (nach FischO LSA) Stand: 2026 Bewirtschafter können strenger sein.
Schleswig-Holstein 01.10. - 28.02. 30 cm schonzeiten.de - Schleswig-Holstein (nach BiFVO SH) Stand: 2026 Gilt für Binnengewässer; an der Küste abweichende Regeln (KüFVO).
Thüringen 01.10. - 31.03. 30 cm Thüringer Fischereiverordnung (ThürFischAVO) vom 11.08.2020 Stand: 2020 Bewirtschafter können strenger sein.
Rechtlicher Hinweis

Diese Angaben geben den Stand der jeweiligen Landes-Fischereiverordnung wieder und dienen der Orientierung. Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Verordnung des Bundeslandes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Schonzeiten und Mindestmaße festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Der klassisch geschützte Salmonide

Die Bachforelle ist der Inbegriff des geschützten Fisches: Als heimischer Salmonide und empfindlicher Kaltwasserfisch unterliegt sie in praktisch allen Bundesländern einer Schonzeit und einem Mindestmaß. Der Grund ist ihre herbstliche Laichzeit - und genau deshalb liegt ihre Schonzeit im Winterhalbjahr, wenn andere Arten längst wieder befischt werden dürfen.

Winter-Schonzeit rund um die Laichzeit

Weil die Bachforelle von Oktober bis Januar über Kies laicht, schützt sie das Gesetz in dieser Zeit. Die Termine variieren im Detail, folgen aber überall demselben Muster: Beginn im Oktober (in einzelnen Ländern erst Mitte Oktober), Ende zwischen Ende Februar und Ende April. So gilt in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein der 1.10. bis 28.2., in Bayern der 1.10. bis 15.3., in Sachsen der 1.10. bis 30.4. Die genauen Werte je Land stehen in der Tabelle oben.

Mindestmaß: meist 25 bis 30 cm

Beim Mindestmaß bewegen sich die Länder zwischen 25 und 30 Zentimetern. Am unteren Ende liegen mit 25 cm unter anderem Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt; Bayern verlangt 26 cm, Sachsen 28 cm. Auf 30 cm setzen Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen. Eine Besonderheit gilt in Baden-Württemberg: In Gewässern oberhalb von 800 Metern Höhe, wo die Fische langsamer wachsen, sinkt das Maß auf 20 cm.

Hessen geht einen eigenen Weg mit einem Entnahmefenster von 25 bis 60 Zentimetern: Zu kleine und zu große Bachforellen sind tabu - die großen Laichfische bleiben so im Bestand.

Hamburg und die Vereinsregeln

Zwei Hinweise zum Schluss. Erstens ließ sich für Hamburg zum Redaktionsstand keine belastbare gesetzliche Angabe für die Bachforelle ermitteln; hier sollte man die Hamburger Binnenfischereiordnung oder den Sportangler-Verband Hamburg direkt prüfen, statt sich auf eine geratene Zahl zu verlassen. Zweitens sind die Werte in der Tabelle die gesetzlichen Mindeststandards. Für die empfindliche Bachforelle setzen fast alle Vereine und Bewirtschafter strengere Regeln - längere Schonzeiten, höhere Maße. Verbindlich ist immer die Regelung Ihres Erlaubnisscheins. Mehr über den Fisch selbst steht im großen Bachforellen-Guide.

Häufige Fragen zur Schonzeit des Bachforelle

Wann hat die Bachforelle Schonzeit?

Im Winterhalbjahr, rund um ihre herbstliche Laichzeit. Die genauen Termine variieren je Land, liegen aber meist grob zwischen Anfang/Mitte Oktober und Ende Februar oder März - etwa Baden-Württemberg 1.10.-28.2., Bayern 1.10.-15.3., Niedersachsen 15.10.-15.2., Sachsen 1.10.-30.4. Die vollständige Übersicht mit Quellen steht in der Tabelle oben. Weil die Bachforelle im Herbst und Winter laicht, ist ihre Schonzeit - anders als bei Sommerlaichern - im Winter.

Wie groß muss eine Bachforelle sein?

Das Mindestmaß liegt je nach Bundesland meist zwischen 25 und 30 Zentimetern. 25 cm gelten unter anderem in Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt; Bayern verlangt 26 cm, Sachsen 28 cm, und Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen 30 cm. In Baden-Württemberg gilt oberhalb von 800 Metern Höhe ein reduziertes Maß von 20 cm.

Was ist das Besondere an der Hessen-Regelung?

Hessen schützt die Bachforelle mit einem Entnahmefenster: Erlaubt ist nur die Entnahme von Fischen zwischen 25 und 60 Zentimetern. Exemplare über 60 Zentimeter sind geschützt und müssen zurückgesetzt werden - das schont die großen, besonders fruchtbaren Laichfische. Die Schonzeit läuft dort vom 1. Oktober bis 31. März.

Gelten für Vereinsgewässer dieselben Werte?

Oft nicht - die Werte in der Tabelle sind die gesetzlichen Mindeststandards der Länder. Fast alle Angelvereine und Gewässerbewirtschafter setzen für die Bachforelle strengere Regeln: längere Schonzeiten und höhere Mindestmaße, teils bis 30 oder 35 cm. In Bremen etwa gilt gesetzlich ein Maß von 30 cm, der örtliche Sportfischer-Verein verlangt aber 50 cm. Verbindlich ist immer die Regelung auf Ihrem Erlaubnisschein.

Weitere Quellen