raubfischmagazin
Schonzeit & Mindestmaß

Zander-Schonzeit in Sachsen

Die Schonzeit für Zander in Sachsen läuft vom 1. Februar bis 31. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 50 cm. In dieser Zeit darf dem Zander nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2022
Schonzeit
1. Februar bis 31. Mai
Mindestmaß
50 cm
Stand
Fassung 2022

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Zander während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Zander-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Zander in Sachsen Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Sachsen dauert vom 1. Februar bis 31. Mai. Maßgeblich ist die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Anlage zu § 2.

Wie groß muss ein Zander in Sachsen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Sachsen 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.