Zander-Schonzeit in Sachsen
Die Schonzeit für Zander in Sachsen läuft vom 1. Februar bis 31. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 50 cm. In dieser Zeit darf dem Zander nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Februar bis 31. Mai
- Mindestmaß
- 50 cm
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Anlage zu § 2
- Stand
- Fassung 2022
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Zander während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Zander-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Zander in Sachsen Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Sachsen dauert vom 1. Februar bis 31. Mai. Maßgeblich ist die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Anlage zu § 2.
Wie groß muss ein Zander in Sachsen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Sachsen 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.