Zander-Schonzeit in Niedersachsen
Die Schonzeit für Zander in Niedersachsen läuft vom 15. März bis 30. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 35 cm. In dieser Zeit darf dem Zander nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 15. März bis 30. April
- Mindestmaß
- 35 cm
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiordnung Niedersachsen, § 3/§ 4
- Stand
- Fassung 1989
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Zander während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Zander-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Zander in Niedersachsen Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Niedersachsen dauert vom 15. März bis 30. April. Maßgeblich ist die Binnenfischereiordnung Niedersachsen, § 3/§ 4.
Wie groß muss ein Zander in Niedersachsen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Niedersachsen 35 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Zander-Schonzeit an bekannten Gewässern in Niedersachsen
An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.
- Weser (Mittel-/Oberweser) Fluss · Hann. Münden bis BremenSchonzeit: 01.01.-31.05. | Mindestmaß: 50 cmDeutlich strenger als der Landeswert (35 cm). Im Tidebereich der Unterweser gelten 40 cm / 15.03.-15.05.Bewirtschafter: FV Thedinghausen (Fischereibezirk Weser IV)
- Unterweser (Tidebereich) Fluss · Bremen bis zur NordseeSchonzeit: 15.03.-15.05. | Mindestmaß: 40 cmTidebereich mit eigenem Erlaubnisschein; Zander 40 cm.Bewirtschafter: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
- Aller Fluss · Raum Celle-Verden bis zur Weser-MündungSchonzeit: 01.01.-31.05. | Mindestmaß: 50 cmTeil des Fischereibezirks Weser IV (50 cm); die Alte Aller bei Verden ist ganzjährig gesperrt.Bewirtschafter: FV Thedinghausen (Weser IV)
- Leine Fluss · Göttingen, Hannover bis zur AllerSchonzeit: 01.03.-31.05. | Mindestmaß: Entnahmefenster 50-75 cmIm Raum Hannover Entnahmefenster 50-75 cm - schützt große Laichzander.Bewirtschafter: SAV Hannover
- Ems Fluss · Emsland, ab Rheine bis EmdenSchonzeit: 01.02.-31.05. | Mindestmaß: 50 cmBeim SAV Haren Zander 50 cm und Schonzeit bis 31.05.Bewirtschafter: SAV Haren
- Elbe (nieders. Abschnitt) Fluss · Schnackenburg bis CuxhavenSchonzeit: je Strecke (Bsp. AVN 15.03.-31.05.) | Mindestmaß: Bsp. AVN 45 cmStark zergliederte Bewirtschaftung; auf der AVN-Strecke Zander 45 cm.Bewirtschafter: je Strecke (Bsp. AVN)
- Steinhuder Meer See · Region Hannover (Lkr. Nienburg/Schaumburg)Schonzeit: 01.03.-31.05. | Mindestmaß: Entnahmefenster 50-75 cm |Limit: 1/Tag, 5/JahrStrengstes Entnahmeregime: Fenster 50-75 cm + harte Stückzahlbegrenzung; Spinnfischen vom Boot erst ab 16.05.Bewirtschafter: Anglerverband Niedersachsen (AVN)
- Dümmer See · Lkr. DiepholzSchonzeit: ganzjährig geschützt | Mindestmaß: - (Entnahme verboten) |Limit: 0Sonderfall: Der Zander ist am Dümmer wegen des stark dezimierten Bestands ganzjährig geschont - hier gilt ein Vollverbot.Bewirtschafter: Anglerverband Niedersachsen (AVN)
- Mittellandkanal Fluss · quer durch NiedersachsenSchonzeit: 01.03.-31.05. | Mindestmaß: Entnahmefenster 45-70 cmEntnahmefenster Zander 45-70 cm streckenübergreifend (darunter und darüber zurücksetzen).Bewirtschafter: Anglerverband Niedersachsen (AVN)
- Zwischenahner Meer See · Lkr. AmmerlandSchonzeit: 01.01.-30.04. | Mindestmaß: 45 cmSchonzeit beginnt schon am 01.01.; während der Schonzeit generelles Kunstköderverbot.Bewirtschafter: Fischereiverein Bad Zwischenahn