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Schonzeit & Mindestmaß

Döbel-Schonzeit in Sachsen

In Sachsen gibt es für den Döbel in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 25 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2022
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
25 cm
Stand
Fassung 2022
Wichtig für Sachsen: Mindestmaß 25 cm, keine Schonzeit.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Döbel während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Döbel-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Döbel in Sachsen Schonzeit?

In Sachsen besteht für den Döbel in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Döbel in Sachsen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Sachsen 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.