Döbel-Schonzeit in Sachsen
In Sachsen gibt es für den Döbel in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 25 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- 25 cm
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Stand
- Fassung 2022
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Döbel während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Döbel-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Döbel in Sachsen Schonzeit?
In Sachsen besteht für den Döbel in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Döbel in Sachsen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Sachsen 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.