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Schonzeit & Mindestmaß

Döbel-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es für den Döbel weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2026
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
2026
Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Döbel nicht in der Landes-Fischereiverordnung geführt - keine Schonzeit, kein Mindestmaß.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Döbel während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Döbel-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Döbel in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?

In Nordrhein-Westfalen besteht für den Döbel in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (fischlexikon.eu - Nordrhein-Westfalen). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Döbel in Nordrhein-Westfalen sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Nordrhein-Westfalen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.