Döbel-Schonzeit in Bayern
In Bayern gibt es für den Döbel weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- kein gesetzliches Maß
- Rechtsgrundlage
- Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage (Aitel)
- Stand
- AVBayFiG
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Döbel während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Döbel-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Döbel in Bayern Schonzeit?
In Bayern besteht für den Döbel in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage (Aitel)). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Döbel in Bayern sein?
Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Bayern nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.