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Schonzeit & Mindestmaß

Aland-Schonzeit in Rheinland-Pfalz

Der Aland ist in Rheinland-Pfalz ganzjährig geschützt und darf nicht entnommen werden.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2026
Schonzeit
ganzjährig geschützt
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
2026
Wichtig für Rheinland-Pfalz: Ganzjährig geschont - keine Entnahme (RLP-Liste ganzjährig geschonter Arten).

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aland während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aland-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aland in Rheinland-Pfalz Schonzeit?

In Rheinland-Pfalz besteht für den Aland in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (angelmagazin.de - Schonzeiten Rheinland-Pfalz). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Aland in Rheinland-Pfalz sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Rheinland-Pfalz nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.