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Schonzeit & Mindestmaß

Aland-Schonzeit in Baden-Württemberg

Die Schonzeit für Aland in Baden-Württemberg läuft vom 1. April bis 31. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Aland nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2026
Schonzeit
1. April bis 31. Mai
Mindestmaß
25 cm
Stand
2026
Wichtig für Baden-Württemberg: Frühjahrs-Schonzeit rund um die Laichzeit.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aland während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aland-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aland in Baden-Württemberg Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Baden-Württemberg dauert vom 1. April bis 31. Mai. Maßgeblich ist die angelmagazin.de - Schonzeiten Baden-Württemberg.

Wie groß muss ein Aland in Baden-Württemberg sein?

Das Mindestmaß beträgt in Baden-Württemberg 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.