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Schonzeit & Mindestmaß

Aland-Schonzeit in Bayern

Die Schonzeit für Aland in Bayern läuft vom 1. März bis 30. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 30 cm. In dieser Zeit darf dem Aland nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: 2026
Schonzeit
1. März bis 30. April
Mindestmaß
30 cm
Stand
2026
Wichtig für Bayern: In Bayern als 'Nerfling' geführt.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aland während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aland-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aland in Bayern Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Bayern dauert vom 1. März bis 30. April. Maßgeblich ist die angelmagazin.de - Schonzeiten Bayern (Nerfling).

Wie groß muss ein Aland in Bayern sein?

Das Mindestmaß beträgt in Bayern 30 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.