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Schonzeit & Mindestmaß

Wels-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es für den Wels weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 09.12.2025
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
Fassung 09.12.2025
Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Wels nicht aufgeführt - landesweit keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Bewirtschafter können strenger sein.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Wels während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Wels-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Wels in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?

In Nordrhein-Westfalen besteht für den Wels in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Wels in Nordrhein-Westfalen sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Nordrhein-Westfalen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.

Wels-Schonzeit an bekannten Gewässern in Nordrhein-Westfalen

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Rhein bei Duisburg/Walsum Strom · Niederrhein zwischen Duisburg und Dinslaken (Homberg, Ruhrmündung, Walsum)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Nach breiter Fachmeinung das beste Welsrevier Deutschlands - der warme, nahrungsreiche Strom trägt einen starken, wachsenden Wallerbestand. Hotspots: die Buhnenfelder (Kolke hinter den Buhnenköpfen), die Hafeneinfahrten und der frühere Warmwassereinlauf am Kraftwerk Walsum. Angeln vom Boot ist am NRW-Rhein untersagt (nur vom Ufer).
  • Duisburg-Ruhrorter Häfen Hafenbecken · Duisburg, größter Binnenhafen Europas (Eisenbahnbecken, Vinckekanal, Innenhafen)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Preiswertes Stadtrevier mit hoher Wallerdichte: Die Warmwassereinläufe ziehen im Winterhalbjahr Fisch und Waller an, die sich an den Engstellen sammeln. Gefischt wird an tiefen Spundwänden - die Landung dort ist anspruchsvoll. Erlaubnisscheine über den Stadtsportbund; Kohleinseln seit 2022 gesperrt.
  • Ruhrgebiets-Kanäle (RHK, WDK, DEK, DHK) Kanäle · Ruhrgebiet / westliches Münsterland, vom Rheinanschluss bei Wesel ostwärts
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein (Streckenkartenheft)
    Vier zusammenhängende Kanäle (Rhein-Herne, Wesel-Datteln, Dortmund-Ems, Datteln-Hamm), die der LFV Westfalen und Lippe bewirtschaftet - oft mit einer Tages-/Kombikarte über weite Strecken befischbar. Waller stehen bevorzugt an den Kanaltiefs, den Schleusenbereichen und den Hafen-/Einmündungsbecken. Genaue Strecken im LFV-Streckenkartenheft.
  • Baldeneysee (Ruhr) Flussstausee · Essen, Ruhrstausee zwischen Werden und Kupferdreh
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Größter der Ruhrstauseen und ein warmes, nährstoffreiches Stillwasser mit gutem Wallerbestand - die Gewässerordnung nennt das Welsangeln ausdrücklich (abgesenkte Oberflächenmontagen vorgeschrieben). Für Wels gilt kein Vereins-Mindestmaß. Mehrere Schon- und Wasserschutzzonen entlang des Ufers beachten.
  • Xantener Nord- und Südsee Baggersee · Xanten, Niederrhein (Freizeitzentrum Xanten)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein / See- und Uferordnung
    Rund 245 ha Wasserfläche und bis zu 15 m tief - ein großer, klarer Baggersee-Komplex aus dem Kiesabbau, der sich im Sommer gut erwärmt und Welsen Standplätze an den Steilkanten und Krautfeldern bietet. Der Rheinische Fischereiverband hat die Seen gepachtet; befischbar nur freigegebene Uferzonen (Gewässerkarte beachten).
  • Rursee (Rurtalsperre) Talsperre · Eifel, Simmerath/Heimbach, teils im Nationalpark Eifel
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: Entnahmepflicht - alle gefangenen Welse müssen entnommen werden
    Größtes Stauseesystem NRWs und ein bekanntes Waller-Ziel in der Eifel. Die FPG-Richtlinien halten fest: 'Welse unterliegen keinem Mindestmaß und keiner Schonzeit' - zugleich besteht eine strikte Entnahme- und Verwertungspflicht für jeden Wels. Der Obersee ist Trinkwasserspeicher mit Sonderregeln (Schongebiete im Urftarm).
  • Möhnesee Talsperre · Kreis Soest, Sauerland
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisvertrag (Tageslimit betrifft nicht den Wels)
    Große Sauerland-Talsperre mit professioneller Hege und eigener Besatzfischzucht; der Wels ist als wärmeliebende Art im Bestand und in der Artenliste ohne Mindestmaß-/Schonzeit-Eintrag geführt. Erlaubt sind 2 Ruten, Nachtangeln vom Ufer 01.06.-31.10.; Erlaubnisvertrag des Ruhrverbands nötig.
    Bewirtschafter: Ruhrverband
  • Biggesee Talsperre · Kreis Olpe, Sauerland (bei Attendorn/Olpe)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisvertrag (Tageslimit betrifft nicht den Wels)
    Größte Talsperre NRWs und ein tiefes, mesotrophes Gewässer, in dem sich der Wels als wärmeliebende Art zunehmend ausbreitet. In der Artenliste ist Wels ohne Mindestmaß/Schonzeit geführt. Jahreskarte ca. 70 Euro; 2 Ruten, Nachtangeln vom Ufer 01.06.-31.10., Angelverbot rund um die Sauerstoff-Belüftungsanlagen.
    Bewirtschafter: Ruhrverband