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Schonzeit & Mindestmaß

Wels: Schonzeit und Mindestmaß

Alle 16 Bundesländer im Überblick - jeder Wert aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes, mit Quelle und Stand.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze

Beim Wels ist die Rechtslage uneinheitlich. In den meisten Bundesländern hat der Wels keine gesetzliche Schonzeit - nur Mecklenburg-Vorpommern (Binnengewässer) und Sachsen-Anhalt schützen ihn, jeweils etwa von Mai bzw. Februar bis Ende Juni. Auch ein Mindestmaß fehlt vielerorts ganz; wo es eines gibt, reicht es von 50 cm (Niedersachsen, Thüringen) über 70 cm (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) bis 75 cm (Berlin). Verbindlich ist immer die Verordnung Ihres Bundeslandes - und gerade beim Wels legen viele Bewirtschafter eigene Kürmaße oder Entnahmefenster fest.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Quelle / Stand
Baden-Württemberg keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Landesfischereiverordnung (LFischVO) BW, § 1 Stand: Fassung 2022 Wels nicht in der Verordnung gelistet - keine Schonzeit, kein Mindestmaß. Am Bodensee gilt Sonderrecht (BodFischVO). Bewirtschafter können strenger sein.
Bayern keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage Nr. 2.65 Stand: Fassung ab 2023 Wels ausdrücklich ohne Schonzeit und ohne Schonmaß gelistet. Am Bodensee abweichend (Sonderrecht).
Berlin keine Schonzeit 75 cm Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Stand: Fassung 2025 Keine Schonzeit, aber Mindestmaß 75 cm.
Brandenburg keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Fischereiordnung Brandenburg (BbgFischO), Anlage zu § 2 Stand: Stand 2024 Wels nicht in der Schonzeiten-Tabelle gelistet - keine Schonzeit, kein Mindestmaß. Bewirtschafter können strenger sein.
Bremen keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3/§ 4 Stand: Fassung 2011 Wels nicht gelistet - keine Schonzeit, kein Mindestmaß.
Hamburg keine Schonzeit kein gesetzliches Maß HmbFAnGDVO Stand: Fassung 2019 Wels nicht in der Artenliste - keine Schonzeit, kein Mindestmaß.
Hessen keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Hessische Fischereiverordnung (HFischV) 2023 Stand: Fassung 2023 Wels weder im Mindestmaß-/Schonzeit- noch im Entnahmefenster-System - keine Regelung.
Mecklenburg-Vorpommern 01.05. - 30.06. 70 cm Binnenfischereiverordnung M-V (BiFVO) Stand: Stand 2011 Binnengewässer: Schonzeit 01.05.-30.06., Mindestmaß 70 cm. Küstengewässer (KüFVO): keine Wels-Regelung.
Niedersachsen keine Schonzeit 50 cm Binnenfischereiordnung Niedersachsen, § 3 Stand: Fassung 1989 Mindestmaß 50 cm, keine Schonzeit. Vereine können bei untermaßigen Welsen Ausnahmen (Neozoen) beantragen.
Nordrhein-Westfalen keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO) Stand: Fassung 09.12.2025 Wels nicht aufgeführt - landesweit keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Bewirtschafter können strenger sein.
Rheinland-Pfalz keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Landesfischereiordnung RLP (FischGDV), § 17/§ 20 Stand: Fassung 2026 Wels nicht gelistet - keine Schonzeit, kein Mindestmaß. Die oft genannten '60 cm' sind falsch (gelten der Seeforelle).
Saarland keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Landesfischereiordnung Saarland (LFO) - Wels nicht in Anlage gelistet Stand: Fassung 2020 Wels nicht in der Mindestmaß-/Schonzeiten-Anlage der LFO Saarland gelistet - keine Schonzeit, kein gesetzliches Mindestmaß. Bewirtschafter können Kürmaße setzen. (Kursierende 30-cm-Angabe einzelner Portale ist nicht durch die Verordnung gedeckt.)
Sachsen keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Anlage Stand: Fassung 2022 Wels nicht in der Anlage - keine Schonzeit, kein Mindestmaß.
Sachsen-Anhalt 15.02. - 30.06. 70 cm Fischereiordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA), § 3/§ 4 Stand: geltende Fassung Schonzeit 15.02.-30.06., Mindestmaß 70 cm (eines der wenigen Länder mit Wels-Schonzeit).
Schleswig-Holstein keine Schonzeit kein gesetzliches Maß Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO), Anlage 1 Stand: gültig ab 2021 Wels gelistet, aber ohne Mindestmaß und ohne Schonzeit. Binnengewässer.
Thüringen keine Schonzeit 50 cm Ausführungsverordnung Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO 2020), § 1 Stand: vom 11.08.2020 Mindestmaß 50 cm, keine Schonzeit.
Rechtlicher Hinweis

Diese Angaben geben den Stand der jeweiligen Landes-Fischereiverordnung wieder und dienen der Orientierung. Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Verordnung des Bundeslandes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Schonzeiten und Mindestmaße festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Warum hat der Wels in vielen Bundesländern keine Schonzeit?

Der Wels laicht im Frühsommer, sobald das Wasser auf etwa 18 Grad steigt - das Männchen legt eine Laichgrube an und bewacht das Gelege. Eine eigene Schonzeit, die diese Laichphase schützt, hat er trotzdem nur in zwei Bundesländern: in Mecklenburg-Vorpommern (Binnengewässer) und in Sachsen-Anhalt, jeweils bis Ende Juni.

Der Grund liegt in seiner Sonderrolle. Der Wels ist der größte Raubfisch Europas, ein wärmeliebender Allesfresser, der sich über Besatz und Klimaerwärmung in vielen Gewässern stark ausgebreitet hat - in manchen Regionen gilt er als unerwünschter Neuankömmling, dessen Bestand man eher begrenzen als schützen will. Deshalb führen die meisten Bundesländer den Wels ohne Schonzeit, und einige nennen ihn in ihrer Fischereiverordnung gar nicht erst.

Wer legt Schonzeit und Mindestmaß fest?

Fischerei ist Ländersache, und beim Wels gehen die Landeswerte besonders weit auseinander - von gar keiner Regelung bis zu 70 oder 75 cm Mindestmaß. Gerade hier ist der Bewirtschafter des Gewässers entscheidend: Weil große Welse als wichtige Laichfische gelten und als langlebige Spitzenräuber Schadstoffe anreichern, setzen viele Vereine und Fischereibetriebe eigene Regeln - ein Mindestmaß, ein Höchstmaß oder ein Entnahmefenster (Kürmaß), das nur mittelgroße Welse zur Entnahme freigibt. Die Tabelle oben nennt den gesetzlichen Rahmen Ihres Bundeslandes; die letzte verbindliche Auskunft steht in der Gewässerordnung des konkreten Reviers.

Ein Sonderfall ist der Bodensee: Er unterliegt dem internationalen Bodensee-Recht und nicht den Landeswerten von Baden-Württemberg oder Bayern. Und an den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gilt die Küstenfischereiverordnung, die für den Wels keine eigene Regelung vorsieht.

Was tun mit einem Wels in der Schonzeit oder unter Maß?

Wo eine Schonzeit oder ein Mindestmaß gilt, wird ein zu kleiner oder geschonter Wels schonend zurückgesetzt. Greifen Sie ihn mit dem Unterkiefergriff und unbedingt mit einem Handschuh an - die Bürstenzähne scheuern die Haut blutig -, halten Sie die Zeit an der Luft kurz und verzichten Sie auf ein Gaff. Wie das Handling großer Welse im Detail funktioniert, steht im großen Wels-Guide.

Häufige Fragen zur Schonzeit des Wels

Hat der Wels eine Schonzeit?

In den meisten Bundesländern nein. Nur Mecklenburg-Vorpommern (Binnengewässer, 1. Mai bis 30. Juni) und Sachsen-Anhalt (15. Februar bis 30. Juni) schreiben eine gesetzliche Wels-Schonzeit vor. In allen anderen Ländern ist für den Wels kein Schonfenster geregelt - die Tabelle oben zeigt alle 16 Länder mit Quelle.

Wie groß muss ein Wels sein, damit man ihn entnehmen darf?

Das ist von Land zu Land sehr unterschiedlich, und in vielen Bundesländern (etwa Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Saarland, Sachsen) ist gar kein gesetzliches Mindestmaß festgelegt. Wo eines gilt, reicht es von 50 cm (Niedersachsen, Thüringen) über 70 cm (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) bis 75 cm (Berlin). Viele Vereine und Bewirtschafter setzen eigene, oft strengere Werte an.

Warum hat der Wels so oft keine Schonzeit?

Der Wels ist ein wärmeliebender Sommerlaicher und der größte Raubfisch Europas. In vielen Gewässern hat er stark zugenommen und gilt teils als unerwünschter Neuankömmling - die Entnahme ist dort eher erwünscht als beschränkt. Deshalb führen ihn viele Bundesländer ohne Schonzeit, manche listen ihn in der Verordnung gar nicht auf.

Gibt es am Bodensee oder an der Küste eigene Wels-Regeln?

Ja. Der Bodensee unterliegt dem internationalen Bodensee-Recht (Bodensee-Fischereiverordnung), nicht dem Landeswert von Baden-Württemberg oder Bayern. An den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gilt die Küstenfischereiverordnung, in der der Wels nicht geregelt ist - die 70 cm und die Schonzeit gelten dort nur für die Binnengewässer.

Weitere Quellen