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Schonzeit & Mindestmaß

Huchen: Schonzeit und Mindestmaß

Alle 16 Bundesländer im Überblick - jeder Wert aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes, mit Quelle und Stand.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze

Der Huchen ist in Deutschland natürlich nur im Donausystem heimisch - deshalb führen ihn ausschließlich Bayern und Baden-Württemberg in ihrer Fischereiverordnung. In Bayern gilt eine Schonzeit vom 15. Februar bis 30. Juni und ein Mindestmaß von 90 cm, in Baden-Württemberg vom 1. Februar bis 31. Mai bei 70 cm (jeweils nur im Donausystem). In den übrigen 14 Bundesländern kommt der Huchen natürlich nicht vor und ist in keiner Schonzeiten-Liste geführt. Als FFH-Art (Anhang II/V) und laut IUCN stark gefährdete Art genießt er darüber hinaus bundesweit besonderen Artenschutz. Die Befischung ist Spezialistensache und streng reglementiert.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Quelle / Stand
Baden-Württemberg 01.02. - 31.05. 70 cm Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO), § 1 Stand: Fassung 2022 Gilt nur in der Donau und ihrem Gewässersystem (inkl. Iller).
Bayern 15.02. - 30.06. 90 cm Ausführungsverordnung Fischereigesetz (AVBayFiG), Anlage Stand: AVBayFiG, Stand 2025 Gilt nur im Donau-Einzugsgebiet. Schonzeit-Ende seit 2023 30.06. (früher 31.05.).
Rechtlicher Hinweis

Diese Angaben geben den Stand der jeweiligen Landes-Fischereiverordnung wieder und dienen der Orientierung. Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Verordnung des Bundeslandes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Schonzeiten und Mindestmaße festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Ein Fisch für zwei Bundesländer

Beim Huchen ist die Schonzeiten-Frage schnell beantwortet - und doch besonders. Weil der Donaulachs in Deutschland natürlich nur im Donausystem vorkommt, führen ihn ausschließlich zwei Bundesländer in ihrer Fischereiverordnung: Bayern und Baden-Württemberg. In den übrigen 14 Ländern gibt es keine Huchen und folglich keine Regelung. Über allem steht sein Status als stark gefährdete, streng geschützte Art.

Bayern und Baden-Württemberg

In den beiden Donau-Ländern ist der Huchen befischbar, aber durch hohe Maße und lange Schonzeiten geschützt:

  • Bayern: Schonzeit vom 15. Februar bis 30. Juni, Mindestmaß 90 cm - gültig nur im Donau-Einzugsgebiet. Die Schonzeit wurde 2023 um einen Monat bis Ende Juni verlängert.
  • Baden-Württemberg: Schonzeit vom 1. Februar bis 31. Mai, Mindestmaß 70 cm - gültig nur in der Donau und ihrem Gewässersystem (einschließlich der Iller).

Diese Mindestmaße gehören zu den höchsten in der deutschen Fischerei überhaupt: Sie sollen den Fischen mehrere Laichgänge ermöglichen, bevor eine Entnahme rechtlich zulässig wäre.

Die übrigen 14 Länder

In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kommt der Huchen natürlich nicht vor. Er ist dort in keiner Schonzeiten-Liste geführt, weil es außerhalb des Donausystems keine Huchen-Bestände und keine Huchen-Fischerei gibt. Etwaige einzelne Zucht- oder Besatzvorkommen fallen nicht unter eine reguläre Angel-Schonzeit.

Bundesweiter Artenschutz

Unabhängig von den Landesregeln genießt der Huchen bundesweit besonderen Schutz: Er steht auf der Roten Liste der IUCN als stark gefährdet und ist über die europäische FFH-Richtlinie (Anhänge II und V) geschützt. Wo er befischt werden darf, ist das an strenge Auflagen gebunden - in Österreich zusätzlich an eine revierbezogene Sonderlizenz, die Huchenkarte, und in Wien gilt ein ganzjähriger Schutz. Wer auf Huchen angelt, sollte den Fisch im Zweifel schonend zurücksetzen. Mehr über den König der Flüsse steht im großen Huchen-Guide.

Häufige Fragen zur Schonzeit des Huchen

In welchen Bundesländern darf man Huchen angeln?

Nur in Bayern und Baden-Württemberg - und dort ausschließlich im Donausystem, in dem der Huchen natürlich vorkommt. In Bayern gilt eine Schonzeit vom 15. Februar bis 30. Juni und ein Mindestmaß von 90 Zentimetern, in Baden-Württemberg vom 1. Februar bis 31. Mai bei 70 Zentimetern. In den anderen 14 Bundesländern ist der Huchen nicht heimisch und in keiner Fischereiverordnung als befischbare Art geführt.

Wie hoch ist das Mindestmaß beim Huchen?

Es gehört zu den höchsten überhaupt: In Bayern liegt das Schonmaß bei 90 Zentimetern, in Baden-Württemberg bei 70 Zentimetern. Solche hohen Maße sollen sicherstellen, dass die Fische mehrfach ablaichen können, bevor sie überhaupt entnommen werden dürfen - ein wichtiger Baustein zum Schutz der stark gefährdeten Art. In Bayern wurde die Schonzeit 2023 zudem um einen Monat bis zum 30. Juni verlängert.

Warum ist der Huchen in den meisten Ländern nicht geregelt?

Weil er dort natürlich nicht vorkommt. Der Huchen ist ein Endemit des Donau-Einzugsgebiets - in Deutschland also nur in Teilen Bayerns und Baden-Württembergs heimisch. In allen Ländern außerhalb des Donausystems taucht er in keiner Schonzeiten-Tabelle auf, weil es dort schlicht keine Huchen-Fischerei gibt. Als FFH-geschützte und stark gefährdete Art steht er aber bundesweit unter besonderem Artenschutz.

Ist der Huchen streng geschützt?

Ja. Der Huchen steht auf der Roten Liste der IUCN als stark gefährdet (endangered) und ist über die europäische FFH-Richtlinie (Anhänge II und V) besonders geschützt. Wo er befischbar ist, gelten hohe Mindestmaße und lange Schonzeiten; in Österreich ist die Befischung revierbezogen über eine Sonderlizenz (Huchenkarte) geregelt, in Wien ist er ganzjährig geschont. Wegen der Gefährdung wird überwiegend zurückgesetzt.

Weitere Quellen